Rechtsprechung
BFH, 02.04.2008 - IV B 96/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; Erschwerte Kommunikation des Prozessbevollmächtigten mit dem inhaftierten Mandanten; Arbeitsüberlastung
- Judicialis
FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist wegen erschwerter Kommunikation des Prozessbevollmächtigten mit dem inhaftierten Mandanten; Arbeitsüberlastung kein entschuldbarer Hinderungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entkräftung des Verschuldens eines Fristversäumnisses in Anbetracht einer erheblichen Arbeitsüberlastung der Bürokräfte eines Prozessbevollmächtigten; Bearbeitung der Schriftsätze nach ihrer Dringlichkeit als Grundvoraussetzung einer ordentlichen Büroorganisation
Verfahrensgang
- FG München, 15.06.2007 - 8 K 4153/05
- BFH, 02.04.2008 - IV B 96/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.06.1996 - X R 95/93
Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens
Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IV B 96/07
Erforderlich ist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Monatsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, m.w.N.). - BFH, 05.11.2003 - I B 99/03
Schriftsatz per Telefax; Arbeitsüberlastung kein Wiedereinsetzungsgrund
Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IV B 96/07
Auch stellt Arbeitsüberlastung grundsätzlich keinen entschuldbaren Hinderungsgrund dar (BFH-Beschluss vom 5. November 2003 I B 99-101/03, BFH/NV 2004, 358;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 20, Stichwort Arbeitsüberlastung, m.w.N.). - BFH, 25.04.2005 - VIII B 42/02
NZB: Versäumung der Frist zur Einlegung, Wiedereinsetzung
Auszug aus BFH, 02.04.2008 - IV B 96/07
Verschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. April 2005 VIII B 42/02, BFH/NV 2005, 1821).
- FG München, 17.07.2008 - 14 K 2222/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Klage eines nicht deutsch sprechenden …
Vielmehr muss die Büroorganisation so beschaffen sein, dass die Schriftsätze nicht nach dem Eingang, sondern nach der Dringlichkeit abgearbeitet werden können (BFH-Beschluss vom 2. April 2008 IV B 96/07, BFH/NV 2008, 1189;… BFH-Beschluss vom 5. November 2003 I B 99-101/03, BFH/NV 2004, 358).